Umweltbericht zum Bebauungsplan Buchholzer Park
Umweltprüfung mit artenschutzrechtlicher Betrachtung für die Wiedernutzbarmachung einer innerstädtischen Brache am Buchholzer Park
Ort: Buchholz
Auftraggeber: Krankenhaus Buchholz und Winsen, Landkreis Harburg und Buchholzer Park GmbH & Co. KG
Bearbeitungszeitraum: 2014-2016
Fläche: ca. 4,6 ha
Nach Aufgabe der Nutzung als Zivildienstschule lag das etwa 3 ha große Plangebiet an der Steinbecker Straße mehrere Jahre brach. Im Jahr 2012 verständigten sich die Vorhabenträger mit den Grundeigentümern über die Rahmenbedingungen einer möglichen Entwicklung des Areals. Oberstes Planungsziel war die Wiedernutzung einer innerstädtischen Brache, die durch ihre landschaftlich-topografisch außergewöhnliche Lage am Rande des Stadtwaldes über besondere Entwicklungspotenziale verfügt. So entstanden ein Rahmen- und ein Funktionsplan sowie daraus abgeleitete Bebauungspläne, die eine Wiedernutzbarmachung des Geländes durch den Neubau sozialer Einrichtungen, ergänzenden Wohnungsbau und den Erhalt des Wald- und Parkcharakters vorsehen.
Zur Umweltprüfung und der Beurteilung der artenschutzrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens wurden die Habitatstrukturen im Plangebiet untersucht und die Biotoptypen erfasst. Der Bestand der Artengruppen Fledermäuse und Brutvögel wurde durch fachgerechte Kartierungen erhoben und in Hinblick auf die Verbotstatbestände des Artenschutzrechts beurteilt.
Zur Vermeidung eines Eintretens der Verbotstatbestände des Artenschutzrechts wurde eine Bauzeitenregelung festgelegt (Baumfällungen und Abrisse außerhalb der Brutzeit von europäischen Vogelarten und außerhalb der Wochenstubenzeit von Fledermäusen). Zudem wurden Ersatzquartiere für Vögel und Fledermäuse geschaffen. Als Besonderheit wurde die Umsetzung eines bei der Begehung festgestellten Nests der Roten Waldameise durch Fachkundige festgelegt. Die notwendige naturschutzfachliche Kompensation erfolgt durch die Nutzung eines Flächenpools und eine Ersatzaufforstung.