Region Flensburg
Regionales Wohnraumentwicklungskonzept (RWEK)
Das regionale Wohnraumentwicklungskonzept (RWEK)
- ist eine notwendige Strategie zur Bewältigung des demographischen Strukturwandels auf kommunaler und regionaler Ebene
- ermöglicht die bedarfsorientierte Ausrichtung des Wohnungsangebots
- qualifiziert die Bestände durch Anpassung an neue Wohnwünsche
- spart kommunale Kosten durch bedarfsgerechte Baulandentwicklung
- sichert die Auslastung und Funktionsfähigkeit der Infrastruktur und die Entwicklung zukunftsfähiger Angebote der Daseinsvorsorge
- stärkt die Position der Region (Stadt + 1. Siedlungsring)
- wird im regionalen Konsens erarbeitet
Die entwickelte Vereinbarung stellt für den Zeitraum von 2007 bis 2020 einen Konsens für die regionale Wohnraumentwicklung dar, deren Vertragspartner neben der Stadt Flensburg und der Stadt Glücksburg die Gemeinden Handewitt und Harrislee sowie die Gemeinden der Ämter Hürup, Langballig und Oeversee sind.
Die auf der Grundlage des RWEK entwickelte Vereinbarung basiert auf der 11. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung und bietet die Grundlage für eine qualitative und quantitative Entwicklung des Wohnens in der Region Flensburg. Hierbei finden auch der zu erwartende demografische Wandel und die prognostizierte Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung Berücksichtigung.
Bis 2020 werden nach der Vereinbarung in Flensburg ca. 5.110 Wohneinheiten und im Umland ca. 2.100 Wohneinheiten entwickelt (siehe Grafik). Das Kontingent umfasst alle Wohnformen. Neben Einfamilienhäusern (EFH) und Zweifamilien- und Reihenhäusern (ZFH/RH) werden beispielsweise auch Wohnungen im innerörtliches Wohnen und Mehrfamilienhäusern (IW/MFH) sowie altengerechte Wohnungen (AW) und studentische Wohnungen auf die zur Verfügung stehenden Kontingente angerechnet. Neuland wurde mit dieser Vereinbarung betreten, indem rund 5% des gesamten Wohnraumkontingentes, 390 Wohnungen, in einen gemeinsamen »Regionalen Entwicklungsfonds« (RWF) fließen. Aus diesem Fonds können die Vertragspartner zusätzliche Kontingente erhalten, wenn sie innovative Projekte, vorrangig solche der Innenentwicklung bzw. Vorhaben mit regionaler Bedeutung, entwickeln. Über diese besondere Zuteilung entscheiden alle Vertragspartner gemeinsam.
Regionales Wohnraumentwicklungskonzept (RWEK)
Endbericht zum Download (6,8 MByte)
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